VdS 2871 · Prüffristen
VdS-Prüfung: Prüffristen und Terminplanung
Wie oft die Prüfung fällig ist, regelt Ihr Versicherungsvertrag — nicht pauschal das Gesetz. So planen Sie den Termin rechtzeitig.
In der Regel beträgt die Prüffrist ein Jahr — häufig innerhalb des ersten Quartals des Versicherungsjahres, damit der aktuelle Befundschein vor Ablauf der Frist vorliegt.
Was Ihr Versicherungsvertrag regelt
Die Klausel SK 3602 verpflichtet zur wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen. Welche Frist für Ihren Betrieb gilt, steht im Sachversicherungsvertrag — nicht pauschal im Gesetz. Häufig ist eine jährliche Prüfung vereinbart, oft mit Terminvorgabe im ersten Quartal des Versicherungsjahres, damit der aktuelle Befundschein vor Ablauf der Frist vorliegt.
Eine pauschale Aussage zur eigenen Frist kann nur Ihr Versicherer treffen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre letzte Prüfung noch gültig ist, lohnt ein Blick in den Vertrag oder eine kurze Rückfrage beim zuständigen Underwriter — bevor im Schadenfall der Nachweis fehlt.
Verlängerung auf zwei Jahre
Manche Versicherer erlauben in Einzelfällen eine zweijährige Prüffrist, wenn die Anlage in gutem Zustand ist und keine Auffälligkeiten aus vorherigen Prüfungen vorliegen. Das ist keine Selbstverständlichkeit: Es bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Versicherers und bleibt an die dokumentierte Beurteilung des Sachverständigen geknüpft. Ohne diese Vereinbarung gilt die im Vertrag festgelegte Jahresfrist.
Terminplanung in der Praxis
Für die Terminfindung brauchen Sie in der Regel Zugang zu den relevanten Schalträumen und Verteilungen — idealerweise ohne Produktionsstillstand. Im Rhein-Ruhr-Raum sind kurze Wege aus Ratingen möglich; bundesweite Einsätze planen wir ebenfalls mit demselben Ablauf. Wenn Sie uns Ihren Wunschzeitraum und den groben Anlagenumfang nennen, stimmen wir den Termin mit Ihnen ab und bereiten die Prüfung nach VdS 2871 vor.